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A-8793 TrofaiachTrofaiach+43 681 8482 1977Anrufensr@sr-werbetechnik.atE-Mail7:00–16:007–16 Uhr

RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Roland Sabjan als Einzelunternehmer und dem Kunden.

Roland Sabjan · Obergausendorf 25 · 8793 Trofaiach
+43 681 8482 1977

Nachstehend bezeichnet als: Unternehmer.

1Geltungsbereich

1.1Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

1.3Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

2Preisangebote

2.1Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

2.2Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich und schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 8 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.

2.3Der Auftraggeber genehmigt, dass ein fertigungsbedingter Überdruck von bis zu 10 % zu gleichbleibenden Konditionen in Rechnung gestellt werden kann.

2.4Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.6Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen / sind in den Lieferpreisen inkludiert / werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das Gleiche gilt für alle Sonderwünsche, wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers / gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über / und sind in den Angebotspreisen enthalten/werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

2.7Die Kosten der mit dem Auftrag notwendigerweise verbundenen Datenübertragung sind in den Angebotspreisen enthalten. Der Auftragnehmer übernimmt weder Haftung noch Gewährleistung für Verzögerungen, die durch Übertragungsfehler entstehen.

2.8Die übertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit zu kontrollieren.

3Zahlungsbedingungen

3.1Die Zahlung ist innerhalb von 8 Kalendertagen fällig.

3.2Davon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

3.3Eine berechtigte Reklamation berechtigt den Käufer nicht, den gesamten Rechnungsbetrag zurückzuhalten, sondern nur einen angemessenen Teil davon.

4Satz- und Druckfehler, Korrekturen

4.1Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegt, werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.

4.2Abänderungen gegenüber der Druckvorlage sind ausschließlich schriftlich, auch per E-Mail, anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.

4.3Änderungen in Text und Grafik bedürfen einer Kontrolle durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von durchgeführten Änderungen.

5Beanstandungen und Gewährleistung

5.1Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

5.2Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind binnen 10 Werktagen nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

5.3Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen 6 Monate.

5.4Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

5.5Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer.

5.6Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5.7Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurde.

5.8Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

5.9Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren muss absolute Farbübereinstimmung ausdrücklich vereinbart werden / können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

5.10Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler, genormter, zertifizierter und kalibrierter Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt und zertifizierter Bedruckstoff verwendet werden.

5.11Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

6Preise für Grafikdesign

6.1Das Grundhonorar für Grafikdesign beträgt 30–50 Euro pro Stunde und kann in Viertelstundenabschnitten abgerechnet werden. Grundlegendes Grafikdesign umfasst die Nutzung jeder Computergrafiksoftware, die zur Herstellung des gewünschten Produkts erforderlich ist.

6.2Individuelle Grafikdesignarbeiten umfassen die Realisierung einer Corporate Identity, eines kleinen Grafikdesigns, einer individuellen Skizze, eines Logodesigns, einer Bildvektorisierung. Diese Arbeiten werden immer individuell berechnet und ein Kostenvoranschlag wird vor der Ausführung der Arbeiten erstellt.

6.3Die im Kostenvoranschlag enthaltene grafische Arbeit umfasst bis zu 3 Entwürfe mit bis zu 4 geringfügigen Änderungen auf der Grundlage der Bedarfsanalyse und der bereitgestellten Informationen. Wird das gewünschte Produkt nach der Annahme der letzten Änderung nicht bestellt, werden die bis dahin angefallenen Grafikdesignkosten in Rechnung gestellt und der Kunde ist verpflichtet, diese zu bezahlen.

6.4Wird nach der Erstellung des ersten Entwurfs, wie oben beschrieben, ein anderer Entwurf (andere Entwürfe) als der erste benötigt, so werden die Kosten für die grafische Gestaltung zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.5Nach der schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlags oder des visuellen Entwurfs können Änderungen an den Druckvorlagen vorgenommen werden, jedoch nur gegen eine Grafikdesigngebühr und nur, wenn die Produktion noch nicht begonnen hat.

6.6Kann uns der Besteller die für die grafische Gestaltung erforderlichen grafischen Elemente (Schrift, Bilder, Text usw.) nicht zur Verfügung stellen oder sind sie nicht von der erforderlichen Qualität, so berechnen wir für ihre Herstellung ein gesondertes Grafikdesign- und/oder Lizenzhonorar.

6.7Erhalten wir den Text für den Textentwurf nicht in elektronischer Form, sondern müssen ihn abtippen, berechnen wir ein Grafikdesign-Honorar.

6.8Nach der Freigabe des visuellen Entwurfs können wir nicht für fehlerhafte Daten oder Textfehler verantwortlich gemacht werden, das Produkt muss bezahlt werden, und wir können die Reparatur nur nachträglich und gegen Aufpreis durchführen.

6.9Wenn Sie keinen visuellen Entwurf verlangen und uns mit dem Entwurf beauftragen, können wir nach der Herstellung des Produkts keine Reklamationen mehr annehmen und das Produkt muss bezahlt werden.

7Bestellung

7.1Bestellungen können nur schriftlich, per E-Mail, mit der Annahme des Preises und in klarer Formulierung angenommen werden.

7.2Fehlt eine eindeutige Formulierung, können wir nicht für eine Überschreitung der Frist verantwortlich gemacht werden.

7.3Kostenvoranschläge werden vor jeder neuen Arbeit schriftlich übermittelt. Erst nach Annahme des Kostenvoranschlags und in Kenntnis der damit verbundenen Kosten können wir einen visuellen Plan erstellen.

8Ausführung und Installation

8.1Grundstundensatz: 30–50 Euro pro Stunde, abrechenbar in Viertelstundenabschnitten.

8.2Für die Aufstellung und Montage der Schilder und Dekorationen setzen wir einen Untergrund von ausreichender Tragfähigkeit und Qualität voraus. Sollte dies nicht der Fall sein, können zusätzliche Kosten anfallen.

8.3Bei zu beklebenden Flächen setzen wir voraus, dass der Untergrund sauber und frei von sonstigen Aufklebern und Kleberesten ist. Für die Reinigung des Untergrundes wird eine Reinigungsgebühr erhoben.

8.4Steht bei der Montage der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung und wurde dies nicht im Voraus mitgeteilt, werden für die Wartezeit eine Anlieferungsgebühr und ein Grundstundensatz berechnet.

9Reisekosten und Lieferung

9.1Eine einmalige Lieferung innerhalb von 20 km ist für die Erstellung eines Kostenvoranschlags kostenlos. Über 20 km hinaus wird eine Gebühr von 1 €/km erhoben.

9.2Zusätzliche Lieferungen (für Informationen, Daten, Änderungen, Installationen) außerhalb eines Radius von 5 km werden mit 1 €/km berechnet. Im Preis enthalten sind die Treibstoffkosten für die Hin- und Rückfahrt sowie der Grundstundensatz.

10Bezahlung

10.1Zum Zeitpunkt der Annahme des Kostenvoranschlags, d. h. zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestellung, wird davon ausgegangen, dass der im Kostenvoranschlag angegebene Endbetrag dem Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung der Arbeiten zur Verfügung steht und dass der Kunde in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen.

10.2Hat der Auftraggeber den Kostenvoranschlag angenommen, die Kosten anerkannt und dies schriftlich oder mündlich bestätigt, ist die Zahlung fällig. Wenn er nicht zahlen kann (oder will) und dies nicht vor Beginn der Arbeiten mitteilt, wird er wegen Sachbeschädigung polizeilich belangt.

10.3Wenn Sie die Ware ohne Mängel entgegennehmen, aber nicht bezahlen können (oder wollen), werden Sie wegen Diebstahls angezeigt.

10.4Wenn Sie das Produkt mündlich oder schriftlich bestellen, aber nicht innerhalb von 60 Tagen abnehmen und nicht in der Lage (oder nicht willens) sind, es zu bezahlen, werden Sie wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung belangt.

10.5Das fertige Produkt wird 30 Tage lang kostenlos gelagert, nach 30 Tagen gegen Gebühr. Bis zur Begleichung der Rechnung ist das Produkt Eigentum des Auftragnehmers und kann demontiert oder zurückgegeben werden, oder es wird eine Leihgebühr für das aktuelle Produkt erhoben.

10.6Wenn es möglich ist, die Rechnung nach der Demontage zu begleichen, werden die Kosten für die Demontage, den Wiedereinbau und den Abtransport in Rechnung gestellt, die vom Kunden im Voraus bezahlt werden müssen.

10.7Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.

10.8Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann der nächste Auftrag nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme erteilt werden.

Trofaiach, 03.11.2023

Persönlich mit Roland Sabjan

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